Geschwindigkeitsübertretung - Je schneller desto teurer
31 März, 2014
Bei erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kann in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen
werden, wobei dies nach der Rechtsprechung ab Überschreitungen von circa 40 Prozent angenommen wird. Bei solchen Geschwindigkeitsübertretungen erhöht sich dann die Geldbuße deutlich. jlp
Oberlandesgericht Celle, Az.: 322 SsRs 280/13
Mehr zum Thema Geschwindigkeitsübertretung finden Sie hier:
Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld, Punkte und Fahrverbote
Neue Bußgelder und Punktestand ab Mai 2014
Höchstgeschwindigkeiten auf einen Blick
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