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Geschwindigkeitsübertretung - Je schneller desto teurer

31 März, 2014

Bei erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kann in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen

werden, wobei dies nach der Rechtsprechung ab Überschreitungen von circa 40 Prozent angenommen wird. Bei solchen Geschwindigkeitsübertretungen erhöht sich dann die Geldbuße deutlich. jlp

Oberlandesgericht Celle, Az.: 322 SsRs 280/13
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