TÜV - Hauptuntersuchung bei älteren Wohnmobilen
14 März, 2014
Zur jährlichen Hauptuntersuchung müssen Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung.
Dies folgt aus dem Wortlaut der Anlagen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Eine solche Auslegung entspricht auch dem Regelungsziel des Verordnungsgebers, da sich nach entsprechenden Untersuchungen ergeben hat, dass gerade bei älteren Wohnmobilen erhebliche Mängel bestehen. jlp
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 5 K 916/13.KO
Dies folgt aus dem Wortlaut der Anlagen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Eine solche Auslegung entspricht auch dem Regelungsziel des Verordnungsgebers, da sich nach entsprechenden Untersuchungen ergeben hat, dass gerade bei älteren Wohnmobilen erhebliche Mängel bestehen. jlp
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 5 K 916/13.KO
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