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Hauptuntersuchung - Ab 2018 einheitliche Mindeststandards in der EU

12 März, 2014

Wann müssen wir mit unserem Pkw zur Hauptuntersuchung? Ab 2018 sollen in der EU einheitliche Mindeststandards für die regelmäßigen Fahrzeugüberprüfungen bei Pkw gelten. Die Regelung betrifft neben der technischen Überwachung

ebenso die Ausbildung der Prüfer und deren Kompetenzen. Jetzt hat hat das Europaparlament gemeinsame Mindeststandards für die regelmäßige Fahrzeugüberprüfung und der Zulassungsdokumente verabschiedet. Durch die Vereinheitlichung müssen die EU-Länder in der Zukunft die jeweiligen nationalen Prüfzeichen untereinander anerkennen. Die beschlossenen Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge in der EU erhöhen. Die Regelung betrifft neben der technischen Überwachung ebenso die Ausbildung der Prüfer und deren Kompetenzen. Bevor die Vereinbarung in Kraft tritt, muss noch der Europäische Rat formal zustimmen.
Konkret müssen Neuwagen in der EU ab 2018 nach vier Jahren erstmalig zur Hauptuntersuchung und danach alle zwei Jahre. Für deutsche Autofahrer ändert sich aber bei den TÜV-Terminen nichts, also fällt hier weiterhin bei einem Neuwagen nach drei Jahren die erste Hauptuntersuchung an; denn strengere Vorschriften dürfen die EU-Länder nach eigenem Gusto anlegen. Danach sind alle zwei Jahre HU fällig.
Feste Fristen für motorisierte Zweiräder gibt es nicht. Verbindliche Kontrollen sollen jedoch für Motorräder mit mehr als 125 ccm Hubraum ab 2022 gelten. Die genaue Ausgestaltung bezüglich Methode und Häufigkeit ist aber den Einzelstaaten überlassen. Die Mitgliedstaaten können sich außerdem von dieser Vorschrift ausnehmen lassen, wenn sie "wirksame alternative Maßnahmen zur Sicherheit im Straßenverkehr für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge ergriffen haben". Das müssen sie der europäischen Kommission dann jedoch nachweisen.
Weiterhin haben die Abgeordneten beschlossen, dass Manipulationen des Kilometerzählers stärker bekämpft werden sollen, indem die Angaben und Zertifikate bei der technischen Überwachung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen zugunsten der Verkehrssicherheit jährlich mindestens fünf Prozent der Nutzfahrzeuge, die insgesamt in der EU zugelassen sind, durch Straßenkontrollen überprüft werden. Unterwegskontrollen sollen durch ein Risiko-Einstufungssystem erleichtert werden, nach dem Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung strenger und häufiger kontrolliert werden. mid/ts

Update September 2017
Neuerungen bei der Hauptuntersuchung (HU) / Abgasuntersuchung (AU) 2018:
Am 22. September 2017 hat der Bundesrat den schärferen Regelungen bei der Abgasuntersuchung zugestimmt. Die Endrohrmessung wird künftig Pflicht. Ab 01. Januar 2018 ist die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen verpflichtend.

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