Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
03 März, 2014
Wann ist eine nächtliche Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren eines nachfolgendes Polizeifahrzeug
unverwertbar?
Wird zur Nachtzeit gegen einen Fahrzeugführer eine Geschwindigkeitsmessung durch ein nachfolgendes Polizeifahrzeug durchgeführt, so muss dargelegt werden, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch die Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen ausreichend aufgehellt war. Zudem bedingt die erforderliche Schätzung des gleichbleibenden Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz der Dunkelheit erkennbare Orientierungspunkte. Deshalb ist es erforderlich festzustellen, dass nicht nur die Rücklichter, sondern auch die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs erkennbar waren. Fehlt es an diesen Messpunkten, ist die Geschwindigkeitsmessung in der Regel unverwertbar. jlp
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 RBS 122/13
Wird zur Nachtzeit gegen einen Fahrzeugführer eine Geschwindigkeitsmessung durch ein nachfolgendes Polizeifahrzeug durchgeführt, so muss dargelegt werden, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch die Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen ausreichend aufgehellt war. Zudem bedingt die erforderliche Schätzung des gleichbleibenden Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz der Dunkelheit erkennbare Orientierungspunkte. Deshalb ist es erforderlich festzustellen, dass nicht nur die Rücklichter, sondern auch die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs erkennbar waren. Fehlt es an diesen Messpunkten, ist die Geschwindigkeitsmessung in der Regel unverwertbar. jlp
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 RBS 122/13
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