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Promillewert allein reicht nicht für Verurteilung

19 Februar, 2014

Allein ein Promillewert von 0,65 Promille reicht nicht aus, einen Kraftfahrer zu verurteilen wegen

"fahrlässiger Trunkenheit" im Verkehr - und schon gar nicht wegen "vorsätzlicher Trunkenheit". Zumal dann, wenn dem Gericht nicht einmal der Zeitpunkt der Blutentnahme vorliegt. Für ein sich zu Recht auf eine "alkoholbedingte Gefährdung" berufenes Urteil bedarf es vielmehr einer gerichtlichen Feststellung, die mit hinreichender Klarheit einen "rauschbedingten" Fahrfehler des Betroffenen belegt. Darauf hat das Oberlandesgericht Schleswig bestanden (Az. 1 Ss 152/13 (8/14)).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatten im konkreten Falle weder der die Blutprobe entnehmende Arzt noch der zum Unfallort herbeigerufene Polizeibeamte den Angeklagten als merklich alkoholisiert beschrieben. Womit die dann vor dem zunächst zuständigen Amtsgericht erfolgte Verurteilung nach Auffassung der Oberlandesrichter unter einem "Darstellungs- und Begründungsmangel" leidet. "Es ist ja nicht auszuschließen, dass der Unfall auf andere Ursachen als einen Fahrfehler im Alkohol-Rausch zurückzuführen ist", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Insofern ist eine neue Hauptverhandlung anzusetzen, wobei dort sicherlich ein psychologisches Gutachten zu den Verhaltensmustern und vor allem der Alkoholverträglichkeit des Betroffenen der Sache dienlich wäre. www.deutsche-anwaltshotline.de

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