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Anschnallpflicht - Autofahrer haften für nicht angeschnallte Kinder

12 Februar, 2014

Was viele zur geltenden Anschnallpflicht nicht wissen: Fahren Kinder ohne angelegten Sicherheitsgurt im Auto mit,

wird der Erwachsene am Steuer zur Rechenschaft gezogen. Denn die geltende Anschnallpflicht muss der Fahrer durchsetzen und während der gesamten Fahrt kontrollieren. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 5 RBs 153/13), teilte der Deutsche Anwaltverein mit.
Im verhandelten Fall war ein Vater mit seiner vierjährigen Tochter im Auto unterwegs. Bei einer Verkehrskontrolle fiel auf, dass die auf der Rückbank im Kindersitz sitzende Tochter nicht mehr angeschnallt war. Sie hatte sich während der Fahrt abgeschnallt. Gegen die Geldbuße von 40 Euro wehrte sich der Mann. Seine Tochter habe sich erstmals während einer Fahrt abgeschnallt. Man könne von ihm als Fahrer nicht verlangen, die Sicherung des Kindes während der gesamten Fahrt ständig zu kontrollieren. Kann man doch, haben die Richter entschieden und das Bußgeld bestätigt. mid/ts

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