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Unfallflucht Schadensregulierung

06 Februar, 2014

Was viele nicht wissen: Unfallflucht hebt Versicherungsschutz auf. Die Kaskoversicherung muss ihrem

Versicherungsnehmer keinen Schadenersatz leisten, wenn dieser sich nach einer Kollision seines Pkw mit der Autobahnleitplanke (Streifschaden) vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen durch die Polizei zu ermöglichen.

Durch diese Aufklärungspflicht soll die Versicherung in die Lage versetzt werden, den Schadenhergang feststellen zu können. Hierzu gehört beispielsweise auch die Frage, ob beim Fahrzeugführer eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorgelegen hat. Demgegenüber kann sich der Versicherungsnehmer nicht damit herausreden, dass die Autobahnleitplanke bereits alt und vorgeschädigt gewesen sei. jlp

Landgericht Krefeld, Az.: 5 O 100/12

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