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Handyverstoß eines Fahrlehrers

03 Februar, 2014

Gibt es auch Handyverstoß beim Fahrlehrer? Auch für einen Fahrlehrer gilt grundsätzlich, dass auch

er nicht im Straßenverkehr telefonieren darf. Denn während der Ausbildungsfahrt ist er im Sinne des Gesetzes der Führer des Kraftfahrzeuges, wenn er den am Steuer sitzenden und noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen Fahrschüler begleitet. Hiervon lies das Oberlandesgericht Düsseldorf aber eine Ausnahme für den Fall zu, dass der Fahrlehrer während einer Fahrt mit einem fortgeschrittenen Fahrschüler mit seinem Handy telefoniert. jlp

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-1 RBs 80/13

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