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Rückwärts ausparken - Alleinhaftung des rückwärts Ausparkenden

14 Januar, 2014

Wer haftet beim rückwärts ausparken, wenn es zu einem Unfall kommt? Der auf einem Parkplatz aus einer

Parkbox rückwärts Ausparkende haftet bei einer Kollision mit einem vor der Parkbox angehaltenen Fahrzeug allein. Es liegt ein Verstoß gegen die erhöhten Sorgfaltsanforderungen an den Rückwärtsfahrenden vor. Demgegenüber ist ein Mitverschulden des Fahrzeugführers des anhaltenden Fahrzeugs nicht anzusetzen, weil sich dessen Fahrzeug nicht in Bewegung befand und folglich der Fahrzeugführer auf den rückwärtsfahrenden Fahrzeugführer nicht reagieren konnte. jlp

Landgericht Limburg, Az.: 3 S 269/11

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