Rückwärts ausparken - Alleinhaftung des rückwärts Ausparkenden
14 Januar, 2014
Wer haftet beim rückwärts ausparken, wenn es zu einem Unfall kommt? Der auf einem Parkplatz aus einer
Parkbox rückwärts Ausparkende haftet bei einer Kollision mit einem vor der Parkbox angehaltenen Fahrzeug allein. Es liegt ein Verstoß gegen die erhöhten Sorgfaltsanforderungen an den Rückwärtsfahrenden vor. Demgegenüber ist ein Mitverschulden des Fahrzeugführers des anhaltenden Fahrzeugs nicht anzusetzen, weil sich dessen Fahrzeug nicht in Bewegung befand und folglich der Fahrzeugführer auf den rückwärtsfahrenden Fahrzeugführer nicht reagieren konnte. jlp
Landgericht Limburg, Az.: 3 S 269/11
Weitere Gerichtsurteile rund ums Fahrzeug finden Sie hier:
Interessante Urteile zum Verkehrsrecht
Anwälte für das Straßenverkehrsrecht von A bis Z
Wissenswertes zum neuen Verkehrsrecht 2014
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