Trunkenheit im Verkehr - Auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille
05 Januar, 2014
Hier finden Sie ein aktuelles Gerichtsurteil zur Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad: Wird ein Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille am "Fahrradlenker" erwischt, dann kann gegen ihn ein Verbot ergehen,
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Fahrräder sowie Mofas im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies jedenfalls dann, wenn der Fahrradfahrer kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen kann, welches ihm Fahrtauglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt. jlp
Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 C 13.358
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