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Kfz-Brief: Verlust und Neuausstellung, was ist zu tun

28 Juni, 2007

Der Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung I ist (vom Rechtsverständnis her) eine Urkunde und legitimiert den jeweiligen Besitzer des Papiers als Eigentümer eines Kfzs. Aufgrund dieser Legitimationsfunktion sind auch die Vorkehrungen von Amtsseiten aus bezüglich der Neuausstellung eines etwaigen neuen Kfz-Briefes sehr hoch, wesewegen wir empfehlen, sich vorab per Mail oder Telefon mit dem jeweiligen Amt in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass keine verbindlichen Rechtsgeschäfte getreu des guten Glaubens ohne die Vorlage des Kfz-Briefs erfolgen können.

Weder der Verkauf eines Kfz an einen Dritten, das Abmelden des Kfz bzw. Außerbetriebsetzung, noch das Ummelden des Kfz auf einen anderen Zulassungskreis können ohne die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden.

Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Geschäfte wie der Kfz-Verkauf an Dritte, die Ummeldung des Kfzs und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich. Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des neuen Kfz-Brief warten, bis wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können. bg

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



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