Geruchsbelästigung als Sachmangel im Gebrauchtfahrzeug
01 Januar, 2014
Anomale Geruchsbelästigungen können einen Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs darstellen. Bei einem
"jungen" Gebrauchtwagen des gehobenen Preissegments, der noch kein Jahr zugelassen ist und eine Laufzeitleistung von unter 1.000 Kilometer aufweist, kann ein durchschnittlicher Käufer erwarten, dass in diesem keine anomalen - gummiähnlichen - Gerüche wahrnehmbar sind. Unter diesen Voraussetzungen ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. jlp
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 U 475/11 - 141
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