Aktuelle Auto News
 



Fahrzeugkauf von privat - Kein Ersatz von fiktiver Mehrwertsteuer

01 Januar, 2014

Fällt bei der Ersatzbeschaffung für ein Unfallfahrzeug durch den Geschädigten keine Mehrwertsteuer an, hat

dieser auch keinen Anspruch auf einen entsprechenden Ersatz gegen den Unfallschädiger beziehungsweise gegen dessen Haftpflichtversicherung. Denn die Mehrwertsteuer wird seit 2002 nur noch dann ersetzt, wenn sie tatsächlich auch anfällt, das heißt wenn der Geschädigte eine solche gezahlt oder sich hierzu verpflichtet hat. Fiktiv wird die Mehrwertsteuer nicht mehr ersetzt. Fällt so beim Fahrzeugkauf von privat keine Mehrwertsteuer an, bekommt der Geschädigte diese weder ganz noch anteilig ersetzt. jlp

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 351/12

Weitere interessante Berichte rund um das Thema Fahrzeugkauf:
Günstige Autofinanzierung
Beim Gebrauchtwagenkauf auf der sicheren Seite
Kostenlose Autobewertung - ein Muss vor jedem Gebrauchtwagenkauf
Privater Automarkt - Angebote, Tipps und Infos

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights