Aktuelle Auto News
 



Silvesternacht - Wer zahlt bei Schaden?

29 Dezember, 2013

In der Silvesternacht fürchten viele Autofahrer um ihr draußen geparktes Fahrzeug. Der große Silvester Ratgeber

mit Antworten auf Ihre Fragen:
Werden die frei im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper richtig benutzt, besteht laut ADAC jedoch keine Gefahr für ihr draußen geparktes Fahrzeug. Treffen ausgebrannte Raketen oder Böller die Motorhaube oder das Dach, entstehen meist keine Schäden. Das gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck.

Gefährlich ist es dagegen, wenn Raketen aus kurzer Entfernung auf Autos abgefeuert werden und der Treibsatz in direktem Kontakt mit der Karosserie abbrennt. Die Folgen davon können neben Brand- und Schmauchspuren auch berstende Scheiben sein. Dass ein Fahrzeug wegen eines Feuerwerkskörper abbrennt, ist aber so gut wie ausgeschlossen.

Dennoch: Ob am Auto, ob in brennende Wohnungen durch verirrte Raketen oder ein durch Knallfrösche zerstörter Fußbodenbelag – es kommt immer wieder zu Sachschäden. Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltraumata durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen. Dann stellen sich die Fragen:
Wie lassen sich Schäden vermeiden? Und welche Versicherung hilft?

Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.

Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Wer Gefahren vermeiden und sich nicht dem Vorwurf des fahrlässigen Umgangs mit Feuerwerkskörpern aussetzen will, sollte nur Feuerwerk verwenden, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erhalten hat. Die sind demnach bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

Für den Silvesterabend selbst gelten dann die folgenden Tipps und Regeln:

Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.

Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel 18:00 bis 7:00 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.

Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.

Als Zuschauer von Feuerwerken sollte man auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Auch wenn das Schadensrisiko durch Böller sehr gering ist, rät auch der ADAC, das Auto über Silvester in einer Garage oder einer ruhigen Seitenstraße abzustellen. So ist es auch vor Streichen betrunkener Passanten (Stichwort: Vandalismus) geschützt. ampnet/Sm

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights