Waschstraße Schadenshaftung - Fahrzeugbeschädigung in der Waschstraße
27 Dezember, 2013
Wer haftet bei Schaden in der Waschstraße? Der Betreiber einer so genannten Portalwaschanlage ist in
Erfüllung der gebotenen Verkehrssicherung nicht gehalten, den Waschbetrieb durch Bereitstellung von Personal oder die Einrichtung einer Videoüberwachung lückenlos zu überwachen. Vielmehr kann es im Einzelfall genügen, die Bürsten zu Beginn des Waschbetriebs sorgfältig nach Fremdkörpern abzusuchen. Erfüllt der Waschanlagen-Betreiber diese Kontrollpflicht, dann haftet er auch nicht für solche Schäden, die durch versteckte Fremdkörperteile in den Waschbürsten, entstehen. Eine objektive Pflichtverletzung des Waschanlagenbetreibers liegt hier nicht vor. jlp
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 26-12-8
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