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Waschstraße Schadenshaftung - Fahrzeugbeschädigung in der Waschstraße

27 Dezember, 2013

Wer haftet bei Schaden in der Waschstraße? Der Betreiber einer so genannten Portalwaschanlage ist in

Erfüllung der gebotenen Verkehrssicherung nicht gehalten, den Waschbetrieb durch Bereitstellung von Personal oder die Einrichtung einer Videoüberwachung lückenlos zu überwachen. Vielmehr kann es im Einzelfall genügen, die Bürsten zu Beginn des Waschbetriebs sorgfältig nach Fremdkörpern abzusuchen. Erfüllt der Waschanlagen-Betreiber diese Kontrollpflicht, dann haftet er auch nicht für solche Schäden, die durch versteckte Fremdkörperteile in den Waschbürsten, entstehen. Eine objektive Pflichtverletzung des Waschanlagenbetreibers liegt hier nicht vor. jlp

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 26-12-8

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