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Unfallflucht Folgen, Schaden, Urteil

26 Dezember, 2013

Unfallflucht mit Folgen: Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Versicherungsnehmer trotz Wahrnehmung einer unfallbedingten Kollision die Unfallstelle verlässt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat einen Regressanspruch gegen ihren Versicherungsnehmer, wenn dieser trotz Wahrnehmung einer unfallbedingten Kollision die Unfallstelle verlässt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Damit muss der unfallflüchtige Kfz-Führer den Schaden am verunfallten Fahrzeug beim Unfallgegner zumindest teilweise aus eigener Tasche bezahlen. jlp

Amtsgericht Wetter, Az.: 9 C 292/11

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