Feuerwerksschaden - Welche Versicherung zahlt?
19 Dezember, 2013
Trotz alljährlicher Warnungen passieren jedes Jahr zu Sylvester Schäden durch Feuerwerkskörper. So mancher Feuerwerksschaden wird dabei von einer Versicherung gezahlt. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) klärt auf.
Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, werden durch die Hausratversicherung ersetzt. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende
Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. „Das gilt auch, wenn der Briefkasten getroffen wird“, betont Siegfried Karle, Präsident der GVI. Wenn ein Gast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet, zahlt deren Privathaftpflichtversicherung.
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos mutwillig beschädigt werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt,
erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Kosten einer Heilbehandlung sind jedoch Angelegenheit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Weitere Informationen zum Thema „Richtiges Verhalten an Silvester“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. www.geldundverbraucher.de
Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. „Das gilt auch, wenn der Briefkasten getroffen wird“, betont Siegfried Karle, Präsident der GVI. Wenn ein Gast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet, zahlt deren Privathaftpflichtversicherung.
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos mutwillig beschädigt werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt,
erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Kosten einer Heilbehandlung sind jedoch Angelegenheit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Weitere Informationen zum Thema „Richtiges Verhalten an Silvester“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. www.geldundverbraucher.de
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