Pkw Führerschein mit 17 Jahren: Nur ein Elternteil muss zustimmen
18 Dezember, 2013
Jugendliche benötigen die Zustimmung ihrer Eltern, um mit 17 Jahren den Pkw Führerschein im Rahmen des
begleiteten Fahrens machen zu dürfen. Sind die beiden getrennt lebenden Eltern hierbei unterschiedlicher Meinung und haben ein gemeinsames Sorgerecht, genügt auch die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. So hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az. 609 F 2941/13).
Im verhandelten Fall hatte die Mutter eines 17-Jährigen laut der Deutschen Anwaltshotline einer Anmeldung zur Autofahrprüfung zugestimmt. Der geschiedene Vater teilt sich zwar das Sorgerecht mit seiner Exfrau, war strikt dagegen. Er begründete dies als erzieherische Maßnahme in Reaktion auf eine beleidigende SMS seines Sohnes vor zwei Jahren.
Dagegen aber verwehrte sich das Gericht. Die angestrebten pädagogischen Ziele seien sachfremd und zweckverfehlt. Schließlich liege der Vorfall weit zurück und der junge Mann habe sich inzwischen weiterentwickelt. Daher dürfe sein damaliges Verhalten für die jetzige Entscheidung des Vaters keine Rolle mehr spielen. Vor allem aber sei es im Interesse des Kindeswohls, dass der Sohn nach dem Erwerb des Führerscheins unter Anleitung der Mutter schon selbst am motorisierten Straßenverkehr aktiv teilnimmt. "Schließlich erwerben junge Menschen durch das begleitende Fahren eine besondere Fahrpraxis, wie die landläufig rückgängigen Unfallzahlen in diesen Fällen belegen", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer. mid/ts
Im verhandelten Fall hatte die Mutter eines 17-Jährigen laut der Deutschen Anwaltshotline einer Anmeldung zur Autofahrprüfung zugestimmt. Der geschiedene Vater teilt sich zwar das Sorgerecht mit seiner Exfrau, war strikt dagegen. Er begründete dies als erzieherische Maßnahme in Reaktion auf eine beleidigende SMS seines Sohnes vor zwei Jahren.
Dagegen aber verwehrte sich das Gericht. Die angestrebten pädagogischen Ziele seien sachfremd und zweckverfehlt. Schließlich liege der Vorfall weit zurück und der junge Mann habe sich inzwischen weiterentwickelt. Daher dürfe sein damaliges Verhalten für die jetzige Entscheidung des Vaters keine Rolle mehr spielen. Vor allem aber sei es im Interesse des Kindeswohls, dass der Sohn nach dem Erwerb des Führerscheins unter Anleitung der Mutter schon selbst am motorisierten Straßenverkehr aktiv teilnimmt. "Schließlich erwerben junge Menschen durch das begleitende Fahren eine besondere Fahrpraxis, wie die landläufig rückgängigen Unfallzahlen in diesen Fällen belegen", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer. mid/ts
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