Schrittgeschwindigkeit StVO an Bushaltestelle
14 Dezember, 2013
Hier finden Sie ein aktuelles Gerichtsurteil zur Schrittgeschwindigkeit StVO an der Bushaltestelle: Steht ein Schulbus mit eingeschaltetem Warnlicht an einer Haltebucht und fährt ein Fahrzeug mit mehr als Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei, so trifft den überholenden Autofahrer die überwiegende Haftung
(hier: zu 75 Prozent), wenn ein Kind unachtsam die Fahrbahn überqueren will und es hierbei zu einer Kollision kommt. Der Pkw-Fahrer durfte nur Schrittgeschwindigkeit fahren und bei einer Geschwindigkeit von 4 bis 7 km/h hätte der Pkw-Fahrer genügend Zeit gehabt, den Unfall mit dem unbedacht über die Fahrbahn zum Bus hin laufenden Schüler zu vermeiden. jlp
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 806/11
Weitere Gerichtsurteile zum Thema Geschwindigkeit und Fahrzeug:
Höchstgeschwindigkeit - Bußgeld und Punkte
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Rechtsberatung zum Verkehrsrecht
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