Unfallbeschreibung: Trotz Unfall kein Schadensersatz
02 Dezember, 2013
In welchem Fall gibt es keinen Schadensersatz nach einem Autounfall? Passen die Beschädigungen am Fahrzeug nicht zur Unfallbeschreibung der ............
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der Beteiligten, erhält der Geschädigte keinen Schadensersatz. Selbst dann nicht, wenn der Zusammenstoß der Fahrzeuge unstrittig ist und zweifellos einen Schaden verursacht haben muss. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und wies die Klage eines Autofahrers ab (Az. 9 U 53/13).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wechselte eine Autofahrerin in der Linkskurve die Spur und stieß dadurch mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Als der Geschädigte daraufhin auf Schadensersatz klagte, wurde der Unfallhergang von allen Beteiligten widerspruchsfrei geschildert. Deswegen sind die Oberlandesrichter davon überzeugt, dass die Beklagte den Unfall mit dem Spurwechseln in der Kurve verursacht hatte. Nicht aber davon, dass die Schäden am Fahrzeug des Klägers daher rühren müssen.
Die Beschädigungen am Auto des Klägers weisen vielmehr darauf hin, dass es zum Unfallzeitpunkt gestanden haben muss. Das konnte ein Sachverständiger an den Kontaktspuren der Vorderräder zweifellos erkennen. Die Beteiligten sagten jedoch aus, dass sich der Unfall während der Fahrt der Fahrzeuge ergeben hatte. Der Kläger vermutete zwar, er hätte bis zum Stillstand abgebremst, als er den Spurwechsel der Autofahrerin bemerkte. Den Einwand konnte der Experte jedoch entkräften, da die beiden gar nicht kollidiert wären, wenn es wirklich so gewesen wäre. Die aufgeführten Schäden am Fahrzeug des Klägers können daher nicht von diesem Unfall stammen.
Mangels eines konkret feststellbaren Schadens aus dem Unfall hat das Oberlandesgericht jeglichen Schadensersatzanspruch des Klägers ausgeschlossen. "Da es unmöglich war, die unfallursächliche Beschädigung vom Vorschaden zu trennen, konnte der Geschädigte keine Reparaturkosten geltend machen", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Richterspruch. Die Ausführungen des Sachverständigen waren für die Richter plausibel genug, um davon überzeugt zu sein, dass es sich um einen noch nicht reparierten Vorschaden handeln muss. www.deutsche-anwaltshotline.de
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wechselte eine Autofahrerin in der Linkskurve die Spur und stieß dadurch mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Als der Geschädigte daraufhin auf Schadensersatz klagte, wurde der Unfallhergang von allen Beteiligten widerspruchsfrei geschildert. Deswegen sind die Oberlandesrichter davon überzeugt, dass die Beklagte den Unfall mit dem Spurwechseln in der Kurve verursacht hatte. Nicht aber davon, dass die Schäden am Fahrzeug des Klägers daher rühren müssen.
Die Beschädigungen am Auto des Klägers weisen vielmehr darauf hin, dass es zum Unfallzeitpunkt gestanden haben muss. Das konnte ein Sachverständiger an den Kontaktspuren der Vorderräder zweifellos erkennen. Die Beteiligten sagten jedoch aus, dass sich der Unfall während der Fahrt der Fahrzeuge ergeben hatte. Der Kläger vermutete zwar, er hätte bis zum Stillstand abgebremst, als er den Spurwechsel der Autofahrerin bemerkte. Den Einwand konnte der Experte jedoch entkräften, da die beiden gar nicht kollidiert wären, wenn es wirklich so gewesen wäre. Die aufgeführten Schäden am Fahrzeug des Klägers können daher nicht von diesem Unfall stammen.
Mangels eines konkret feststellbaren Schadens aus dem Unfall hat das Oberlandesgericht jeglichen Schadensersatzanspruch des Klägers ausgeschlossen. "Da es unmöglich war, die unfallursächliche Beschädigung vom Vorschaden zu trennen, konnte der Geschädigte keine Reparaturkosten geltend machen", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Richterspruch. Die Ausführungen des Sachverständigen waren für die Richter plausibel genug, um davon überzeugt zu sein, dass es sich um einen noch nicht reparierten Vorschaden handeln muss. www.deutsche-anwaltshotline.de
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