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Führerscheinentzug bei Ladendiebstahl „voll daneben“

26 November, 2013

Als „voll daneben“ hat der ACE Auto Club Europa die in den Koalitionsverhandlungen geschmiedeten Pläne kritisiert, wonach die Fahrerlaubnis nicht nur bei schweren Verkehrsverstößen entzogen werden soll, sondern künftig auch bei Ladendiebstahl und ähnlichen kriminellen Delikten.
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Der Club erinnerte daran, dass ähnliche Vorstöße zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Entzug der Fahrerlaubnis schon in der Vergangenheit rechtspolitisch ins Leere gelaufen seien. Nach geltendem Recht diene der Entzug der Fahrerlaubnis in erster Linie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp am Donnerstag in Stuttgart. Wer allgemeine Kriminalität erfolgreich bekämpfen wolle, solle sich davor hüten, reflexartig nach solchen Mitteln zu greifen, denen der Geruch des Populismus anhänge. Außerdem beeinträchtige ein Führerscheinentzug die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. «Wer als Straftäter keinen Führerschein besitzt, dem droht auch kein Führerscheinentzug als Strafe.» Wer die Notwendigkeit sehe, das strafrechtliche Instrumentarium eben mal so zu erweitern, möge dies zunächst begründen und die Bevölkerung gleichzeitig wissen lassen, mit welchen Einschränkungen sie noch zu rechnen habe. Lempp: „Vielleicht entfaltet ja auch das Verbot von Sex im Auto eine erhebliche Abschreckungswirkung für die fraglichen Verkehrskreise“.

Nach Medienberichten haben sich Union und SPD bereits darauf verständigt, die Möglichkeit zum Entzug des Führerscheins auszuweiten. ACE Auto Club Europa, www.ace-online.de

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