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Fahrschulpreise - Kartellbehörde tritt auf die Bremse

22 November, 2013

Die Fahrschulpreise für eine Nachschulung von Autofahrern, die während der Führerschein-Probezeit gegen Verkehrsregeln

verstoßen haben, sollen in Hessen künftig bei höchstens 390 Euro liegen. Die Fahrschulen legen die Preise für solche Aufbauseminare bundesweit selbst fest. Einen gesetzlichen Rahmen gibt es hier nicht. Die Landeskartellbehörde Hessen hatte nach Hinweisen von Bürgern eine landesweite Marktuntersuchung eingeleitet, um die Preise für die Nachschulungen der Fahranfänger zu ermitteln.
Demnach schwanken diese in Hessen derzeit zwischen 250 Euro und 560 Euro. Vergleichbare Untersuchungen hat es auch in anderen Bundesländern gegeben. Eine Begrenzung der Fahrschulpreise ist dort bisher aber nicht erfolgt.
Auf den Betrag von 390 Euro haben sich die Landeskartellbehörde Hessen und Fahrschulen geeinigt, nachdem es von Bürgern aus dem Kreis Marburg-Biedenkopf wegen angeblich zu hoher Kosten für die Aufbaukurse von Fahranfängern Beschwerden gegeben hatte. Da die Fahrschulen der Kartellbehörde jetzt schriftlich zugesichert hätten, die Preise zu deckeln und diese mindestens zwei Jahre zu halten, habe "ein förmliches Kartellverfahren vermieden werden können", teilte Hessens Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) mit.
Auf dem Land seien die Kurse oft etwas teurer als in den größeren Städten und Ballungsräumen. Das könnte nach Darstellung des Wirtschaftsministeriums damit zusammenhängen, dass es für die Fahrschulen auf dem Land schwerer sei, Teilnehmer für die Aufbaukurse zu finden. Außerdem hätten die Fahrschulen in den Metropolen die Möglichkeit, ihre Fixkosten auf mehrere Seminare zu verteilen.
Die Aufbauseminare mit dem Nachschulunterricht werden nach Verkehrsverstößen während der Führerschein-Probezeit behördlich angeordnet. Die Betroffenen müssen innerhalb von drei Monaten ein Seminar besuchen, sonst verlieren sie ihre Fahrerlaubnis. Die Teilnehmerzahl bei den Seminaren ist auf sechs bis zwölf Personen begrenzt. mid/ari

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