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Bußgeldbescheid nach Facebook-Fahndung

21 November, 2013

Ordnungsämter recherchieren zunehmend online nach Verkehrssündern. Bei der Internet-Fahndung erscheinen ihnen auch soziale Netzwerke als probate Plattformen, um die Täter zu ermitteln und das völlig legal. Denn die Beamten

bedienen sich dabei allgemein zugänglicher Quellen. Ärgerlich nur, wenn sie nicht gründlich genug fahnden und Unschuldige belangen. Wie die Beamten vorgehen und wie man sich am besten schützt, erklärt Auto Bild in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 47).
Constanze Gutzeit traute ihren Augen nicht, als sie im Sommer einen Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes Düsseldorf erhielt. Angeblich sei sie mit einem Smart auf der Autobahn 31 Stundenkilometer zu schnell gefahren – das bedeutete 100 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. „Ich war das nicht! Und einen Smart hab ich auch nicht. Ich kenne die Halterin nicht einmal“, erklärte die 29-Jährige den Behörden. Sie legte Widerspruch ein und klagte, als alles Zureden nichts half. Ihr eigener Anwalt musste den Fall schließlich lösen und die Täterin auf Facebook überführen. Es war die Tochter der Fahrzeughalterin. Nachdem ihre Unschuld bewiesen war, sprachen die Richter die Düsseldorferin frei und ließen ihre Punkte löschen.
Wer nicht selbst als Fahnder aktiv werden will, um die eigene Unschuld zu beweisen, dem rät Auto Bild: Im Netz so wenig wie möglich preisgeben und die Seiten in den sozialen Netzwerken vor Dritten schützen. Es empfiehlt sich außerdem, das eigene Profilbild gegen ein Symbolfoto auszutauschen. Quelle: Auto Bild, Klaus Papp – Communication Consultants GmbH, www.autobild.de

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