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Winterreifenpflicht Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien: Winterreifen nicht überall Pflicht

21 November, 2013

Es gilt in Europa (Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien) nicht überall eine Winterreifenpflicht. Die Bereifung der Pkw ist in den Wintersportländern unterschiedlich geregelt. Eine einheitliche Regelung für die Pkw-Bereifung auf winterlichen Straßen gibt es in der EU nicht.
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Die Kfz-Prüforganisation KÜS empfiehlt, sich für die Pkw-Reise in den Wintersport mit den Vorschriften der Zielländer auseinander zu setzen.

Definition Winterreifenpflicht in Deutschland:
In Deutschland ist die Definition der Winterreifenpflicht nicht ganz einfach. Es fängt mit der Definition des Winterreifens an. Grundsätzlich sollte ein Berggipfel mit Schneeflocken die Reifenflanke zieren. Anerkannt werden aber auch Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung haben. Verpflichtend sind Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Ist das Auto mit Sommerreifen unterwegs und wird kontrolliert, sind 40 Euro Strafe fällig. Behindert es etwa durch Liegenbleiben wegen Glätte mit Sommerreifen den Verkehr, können es 80 Euro werden, dazu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Schneeketten sind die Ausnahme, sie werden per Verkehrsschild befohlen, das Tempo ist dann auf 50 km/h limitiert. Spikes sind grundsätzlich verboten, dürfen aber in einer 15 Kilometer breiten Zone zur österreichischen Grenze außerhalb von Autobahnen gefahren werden. Diese Bestimmungen gelten auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Winterreifenpflicht in Österreich:
In Österreich sind die Bestimmungen etwas klarer. Dort müssen die Pkw vom 1. November bis zum 15. April auf winterlichen Straßen mit Winterreifen ausgerüstet sein, die mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. Alternativ reichen auch an mindestens zwei Antriebsrädern montierte Schneeketten.
Die Strafen können in Österreich bei einer Gefährdung durch falsche Bereifung mit bis zu 5 000 Euro drastisch ausfallen. Schnee- und eisglatte Fahrbahnen dürfen, wenn nur Sommerreifen montiert sind, im gleichen Zeitraum nur mit Schneeketten befahren werden. Spikereifen sind vom 1. Oktober bis zum 31. Mai erlaubt. Sie müssen in Zusammenhang mit typgeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht sein. Außerorts gilt ein Tempolimit von 80 km/h, auf Autobahnen von 100 km/h. Die Spikes dürfen nicht länger als zwei Millimeter aus der Reifenlauffläche herausragen. Am Heck des Fahrzeuges muss ein Aufkleber darauf aufmerksam machen, dass das Fahrzeug mit Spikes unterwegs ist.

Keine generelle Winterreifenpflicht in der Schweiz:
Die Schweiz hat keine generelle Winterreifenpflicht für Pkw. Selbstverständlich empfiehlt sich hier die Verwendung von Winterreifen. Bei Behinderung droht eine Geldstrafe. Die Mitschuld bei einem Unfall mit einem sommerbereiften Fahrzeug kann erheblich sein. Wenn ein Verkehrsschild Schneeketten anordnet, müssen diese auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden. Sollte für Allradfahrzeuge eine Ausnahme gelten, ist diese ebenfalls ausgeschildert.
In der Schweiz sind Spikes vom 1. November bis zum 30. April erlaubt. Geht der Winter in die Verlängerung, dann kann diese Erlaubnis zeitlich erweitert werden. Das kann in den einzelnen Kantonen und auf bestimmten Strecken unterschiedlich sein. Die Geschwindigkeit ist auf Landstraßen auf 80 km/h begrenzt. Darauf muss ein Aufkleber am Fahrzeug mit Spikereifen hinweisen. Spikeräder sind auf allen vier Rädern zu montieren. Im Ausland registrierte Fahrzeuge können mit Spikereifen auch auf zwei Rädern fahren, wenn dieses im Zulassungsland des Fahrzeuges erlaubt ist. Auf den Autobahnen und Schnellstraßen sind Spikes verboten, Ausnahmen sind der San Bernardino Tunnel (A 13) zwischen Thusis und Mesocco und der St. Gotthard Tunnel (A 2) zwischen Airolo und Göschenen.

Wie sieht es mit der Winterreifenpflicht in Frankreich aus?
In Frankreich gibt es keine Winterreifenpflicht. Allerdings kann per Verkehrsschild gefordert sein, dass die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern haben müssen. Schneeketten können ebenfalls angeordnet werden, die Höchstgeschwindigkeit beträgt damit 50 km/h. Umgekehrt kann bei Tauwetter vorgeschrieben sein, dass zum Schutz vor Straßenschäden einige Straßenabschnitte nicht mit Schneeketten befahren werden dürfen. Vom Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März können Spikereifen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h benutzt werden. Ein weißer Aufkleber mit einer schwarzen "90" muss am Heck des Fahrzeuges darauf hinweisen.

Besteht eine Winterreifenpflicht in Italien?
In Italien weisen Verkehrsschilder auf die Benutzungspflicht von Winterreifen hin. Das ist vor allem im Norden des Landes in bergigen Regionen der Fall. In anderen Ländern gibt es teilweise strengere Vorschriften, was die Winterausrüstung nicht nur hinsichtlich der Reifen betrifft. Im Zweifelsfall haben sich Reisende vor Fahrtantritt gezielt zu informieren. mid/wop

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