Parkbügel auf Pkw-Stellplatz
19 November, 2013
Will ein Wohnungseigentümer auf seinem Pkw-Stellplatz einen so genannten Parkbügel anbringen, so gilt dies als bauliche Veränderung. Das heißt,
dass er die anderen Wohnungseigentümer befragen und deren Zustimmung einholen muss.
Dies jedenfalls dann, wenn hiermit das optische Erscheinungsbild der Anlage verändert wird und eine nachhaltige Veränderung der Parksituation und Rangiermöglichkeiten zu befürchten ist, wenn auch die anderen Wohnungseigentümer solche Parkbügel errichten ließen. jlp
Landgericht Düsseldorf, Az.: 19 S 55/12
Dies jedenfalls dann, wenn hiermit das optische Erscheinungsbild der Anlage verändert wird und eine nachhaltige Veränderung der Parksituation und Rangiermöglichkeiten zu befürchten ist, wenn auch die anderen Wohnungseigentümer solche Parkbügel errichten ließen. jlp
Landgericht Düsseldorf, Az.: 19 S 55/12
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