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Führerscheinentzug von Fahrradfahrern

14 November, 2013

Wird ein Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille am Fahrradlenker erwischt, dann kann gegen ihn ein Verbot ergehen, Fahrräder sowie Mofas im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

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Dies jedenfalls dann, wenn der Fahrradfahrer kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen kann, welches ihm Fahrtauglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt. jlp

Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 C 13.358
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