Führerscheinentzug von Fahrradfahrern
14 November, 2013
Wird ein Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille am Fahrradlenker erwischt, dann kann gegen ihn ein Verbot ergehen, Fahrräder sowie Mofas im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
.
Dies jedenfalls dann, wenn der Fahrradfahrer kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen kann, welches ihm Fahrtauglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt. jlp
Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 C 13.358
Ähnliche Berichte zum Thema Führerscheinentzug und Fahrradfahrer:
Führerscheinentzug - Bußgeld und Punkte
Tipps zum sogenannten Idiotentest
Alles Wissenswerte zum Führerscheintest
Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 C 13.358
Ähnliche Berichte zum Thema Führerscheinentzug und Fahrradfahrer:
Führerscheinentzug - Bußgeld und Punkte
Tipps zum sogenannten Idiotentest
Alles Wissenswerte zum Führerscheintest
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.