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Tempolimit: Zusatzschild Mo - Fr schließt nur das Wochenende aus?

06 November, 2013

Gilt das Zusatzschild Mo - Fr auch an einzelnen Feiertagen oder schließt es nur das Wochenende aus? Tempolimit

in der Woche gilt auch an einzelnen Feiertagen - Oberlandesrichter: Zusatzschild "Mo - Fr" schließt nur das Wochenende aus.
Die zeitliche Beschränkung einer Höchstgeschwindigkeit per Zusatzzeichen "Mo - Fr" gilt auch an offiziellen Feiertagen, die nicht ins Wochenende fallen. Beispielsweise an Christi Himmelfahrt, welche donnerstags begangen wird. Darauf hat das Oberlandesgericht Brandenburg bestanden (Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Pkw-Fahrer auf der Hauptstraße des südbrandenburgischen Heinersbrück kurz vor 16 Uhr mit Tempo 64 geblitzt worden. Das dort stehende Verkehrszeichen lässt aber nur eine Geschwindigkeit von 30 km/h zu. Allerdings ist die Beschränkung per Zusatzeichen auf "Mo - Fr, 6 - 18 h" begrenzt. Weshalb der Verkehrssünder seine Schuld nicht einsehen und die verhängte Geldbuße von 160 Euro nicht zahlen wollte.
Ertappt worden war er nämlich an Christi Himmelfahrt. Und das sei zwar ein Donnerstag, aber kein üblicher Wochen-, sondern ein Feiertag, für den also das ausgeschilderte Tempolimit keine Gültigkeit haben könne. Zumal ein darüber angebrachtes "Kinder"-Schild darauf hinweist, dass es hier um den besonderen werktäglichen Schutz geht.
Dem widersprachen die Richter. Durch das betreffende Zusatzschild sei die Geltung der umstrittenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf ausnahmslos alle Montage bis Freitage der Woche festgelegt - wozu auch der auf den Donnerstag fallende Himmelfahrtstag gehöre. Es könne nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer zugestanden werden, in eigener Auslegungshoheit selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für gesetzliche Feiertage gewollt und geboten ist oder nicht.
"Der Straßenverkehr erfordert im Interesse der Verkehrssicherheit einfache und klare Regeln - lässt man komplizierte Interpretationen erst einmal zu, sind gefährlichen Verhaltensfehler bald die Folge", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den brandenburgischen Richterspruch. www.anwaltshotline.de

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