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Keine Unfallflucht bei Missverständnis

04 November, 2013

Einem Fahrzeugführer kann keine Unfallflucht vorgeworfen werden, wenn er sich nach einem Auffahrunfall aufgrund

der schlechten Witterung und Sicht mit dem Unfallgegner bei einer nahe gelegenen Tankstelle verabredet und es hierbei zu einem Missverständnis kommt, wodurch sich die Unfallbeteiligten verfehlen. Eine "klassische Unfallflucht" lag hier nicht vor. Wegen des dichten Verkehrs und der schlechten Witterungsbedingungen war es schlechtwegs unmöglich, an der Unfallstelle selbst die erforderlichen Feststellungen treffen zu können. Der Fahrzeugführer entfernte sich daher im Einverständnis mit dem Geschädigten von der Unfallstelle. jlp

Amtsgericht Landshut, Az.: 4 C 1006/11

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