Keine Unfallflucht bei Missverständnis
04 November, 2013
Einem Fahrzeugführer kann keine Unfallflucht vorgeworfen werden, wenn er sich nach einem Auffahrunfall aufgrund
der schlechten Witterung und Sicht mit dem Unfallgegner bei einer nahe gelegenen Tankstelle verabredet und es hierbei zu einem Missverständnis kommt, wodurch sich die Unfallbeteiligten verfehlen. Eine "klassische Unfallflucht" lag hier nicht vor. Wegen des dichten Verkehrs und der schlechten Witterungsbedingungen war es schlechtwegs unmöglich, an der Unfallstelle selbst die erforderlichen Feststellungen treffen zu können. Der Fahrzeugführer entfernte sich daher im Einverständnis mit dem Geschädigten von der Unfallstelle. jlp
Amtsgericht Landshut, Az.: 4 C 1006/11
Weitere Gerichtsurteile rund ums Fahrzeug finden Sie hier:
Gerichtsurteile Verkehrsrecht
10 Tipps nach einem Verkehrsunfall
Anwälte für das Straßenverkehrsrecht
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