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Helmpflicht für Fahrradfahrer - Mitverschulden bei Unfall

30 Oktober, 2013

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift bezüglich der Helmpflicht für Fahrradfahrer und wie sieht es mit der Haftung bei einem Unfall aus? Eine gesetzliche Regelung dahingehend, dass ein Radfahrer verpflichtet ist, im öffentlichen Straßenverkehr einen Schutzhelm zu tragen, besteht nicht. Gleichwohl begründet das Nichttragen eines Fahrradhelm als Radfahrer im Falle eines Unfalls mit sturzbedingten und sturztypischen Kopfverletzungen ein Mitverschulden zu Lasten des Fahrradfadfahrers. Auch ohne das

Bestehen einer gesetzlichen Vorschrift gilt dieses Mitverschulden, weil ein Radfahrer ohne Schutzhelm diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Der Radfahrer muss sich insoweit verkehrsrichtig verhalten, was sich nicht nur durch die geschriebenen Regeln der Straßenverkehrsordnung bestimmt, sondern auch durch die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahr möglichst gering zu halten. jlp
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az.: 7 U 11/12

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