Strohmannverkauf
28 Oktober, 2013
Schiebt der gewerbsmäßige Händler eines gebrauchten Pkw einen anderen Verkäufer, der nicht Unternehmer ist, vor, umso das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Haftung für Mängel zu verkaufen, so kann ein Scheingeschäft
(ein Umgehungsgeschäft) im Ausnahmefall vorliegen.
Ob dies aber der Fall ist, muss der Fahrzeugkäufer im Einzelfall beweisen. jlp
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 89/12
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