Haftung bei Unfall mit Mietauto
18 Oktober, 2013
Bei Unfällen mit einem Mietwagen haftet der Fahrer bei entsprechendem Versicherungsschutz in der Regel
nicht. Begeht er jedoch einen groben Verkehrsverstoß ist eine Mithaftung laut einer Entscheidung des Landgerichts Hagen durchaus möglich (Az. 7 S 31/12). Im verhandelten Fall hatte der Fahrer eines
Miet-Lkw mit einer Aufbauhöhe von 3,50 Metern versucht, einen Tunnel mit einer angegebenen Durchfahrtshöhe von 3,10 Metern zu befahren. Dabei stieß das Fahrzeug an die Tunneldecke. Nach Ansicht der Richter hat sich der Mann dadurch grob fahrlässig verhalten und muss die Hälfte des Schadens selbst tragen.
Die Entschuldigung der Unerfahrenheit beim Fahren eines Lkw ließen sie laut dem Deutschen Anwaltsverein nicht gelten, die Warnhinweise seien eindeutig gewesen. mid/ts
Miet-Lkw mit einer Aufbauhöhe von 3,50 Metern versucht, einen Tunnel mit einer angegebenen Durchfahrtshöhe von 3,10 Metern zu befahren. Dabei stieß das Fahrzeug an die Tunneldecke. Nach Ansicht der Richter hat sich der Mann dadurch grob fahrlässig verhalten und muss die Hälfte des Schadens selbst tragen.
Die Entschuldigung der Unerfahrenheit beim Fahren eines Lkw ließen sie laut dem Deutschen Anwaltsverein nicht gelten, die Warnhinweise seien eindeutig gewesen. mid/ts
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.