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Mit Nebenwirkungen: Ausweitung der Lkw-Maut

12 Oktober, 2013

Eine Ausweitung der Maut auf Bundesstraßen trifft besonders deutsche Lkw und regionale Produktionsstätten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) befürchtet mittelfristig gar den Verlust von

140 000 Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe auf dem Land und dem Transportlogistikgewerbe, wenn die Mautausdehnung in vollem Umfang erfolgt. Schon heute zeigt die aktuelle Mautstatistik des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln, dass deutsche Lkw 85 Prozent der gefahrenen Mautkilometer auf Bundesstraßen zurücklegen. Auf den Autobahnen liegt der Anteil ausländischer Fahrzeuge bei nahezu 40 Prozent.
Ein Abwälzen von Mautmehrkosten auf die Auftraggeber aus Industrie, Handel und Großspeditionen erscheint dem BGL wegen der kritischen wirtschaftlichen Lage deutscher Transportlogistikunternehmen unabdingbar. Dies gelinge jedoch nur mit zeitlicher Verzögerung und zudem meist unvollständig. Hierin sieht der Verband die wirtschaftlichen Grundlagen vieler Unternehmen erschüttert. Deutsche Lkw würden vermehrt durch solche aus den EU-Beitrittsländern ersetzt, weil hier deutliche geringere Personal- und Sozialkosten anfallen. Neben den in ihrer Existenz gefährdeten klein- und mittelständischen Transportlogistik-Unternehmen sieht der BGL auf mittlere Sicht auch das abseits von Ballungsgebieten angesiedelte produzierende Gewerbe durch die Mautausweitung bedroht. Absatz- und Beschaffungskosten würden sich im Vergleich zu Unternehmen in Wirtschaftszentren erhöhen, womit den strukturschwachen Gebieten der Verlust weiterer Arbeitsplätze drohe. Entsprechend sollte eine neue Bundesregierung die sozialen und regionalpolitischen Folgen einer Mautausdehnung vor Augen haben.
Darüber hinaus meint der Verband, dass eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland nötig ist. Insbesondere eine Mautspreizung zwischen Fahrzeugen mit Euro V und Euro VI müsse mit Augenmaß erfolgen, um den Transportlogistikunternehmen mehr Planungssicherheit für Fahrzeuginvestitionen zu geben. Die extrem negativen Auswirkungen der 50-Prozentigen Mauterhöhung zum 1.1. 2009 zu Lasten von Euro-III-Fahrzeugen sind demnach noch nicht verblasst: Fahrzeuge verloren innerhalb kurzer Zeit massiv an Restwert, Neuanschaffungen verzögerten sich.
Für die Festlegung neuer Mautsätze ist nach ministeriellen Aussagen die Vorlage eines neuen Wegekostengutachtens erforderlich. Bisher kamen in solchen Wegekostengutachten jedoch keine echten Baukosten, sondern fiktive Neubauwerte zu Tagesgebrauchswerten und zudem überhöhte, fiktive Eigenkapitalkosten zum Ansatz, so der BGL. Darin sieht der Verband Verstöße gegen die EU-Wegekostenrichtlinie und hat eine Musterklage angestrengt. mid/ld

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