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Haftung bei Reifenschaden durch Fahrbahnveränderung

05 Oktober, 2013

Wer haftet für den Reifenschaden am Fahrzeug, der durch eine Fahrbahnveränderung entstanden ist? Kommt es zu einen Schaden am Reifen, weil der Fahrzeugführer durch das Überfahren einer ungesicherten Auffräsung des

Fahrbahnbelages nicht vorsichtig genug fährt, so haftet hierfür der Straßenbaulastträger, wenn die geschaffene Gefahrenlage leicht abgesperrt oder durch Warnschilder ohne weiteres hätte abgesichert werden können.

Allerdings muss sich der geschädigte Fahrzeugführer ein Mitverschulden (hier: 50 Prozent) anlasten lassen, weil er nur so schnell fahren darf, wie er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. jlp

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 66/12

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