Aktuelle Auto News
 



Aufbauseminar für Fahranfänger: Tilgungsreifer Eintrag im Verkehrszentralregister

21 September, 2013

Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ist rechtswidrig, wenn die im Verkehrszentralregister

eingetragene rechtskräftige Entscheidung über eine während der Probezeit begangenen Ordnungswidrigkeit im Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung bereits getilgt oder tilgungsreif war. Die Vorschriften über die Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister gehen nämlich von der Annahme aus, dass bei einwandfreiem Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr während der Tilgungsfrist eine von ihm ausgehende Gefahr für die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und die Tat für die verkehrsrechtlichen Zwecke des Registers bedeutungslos geworden ist. Sie sind damit konkreter Ausdruck des Bewährungsgedankens. jlp

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 10 S 2292/12

Weitere Gerichtsurteile finden Sie hier:
Gerichtsurteile zum Verkehrsrecht
Punktekatalog Flensburg
Verkehrsrecht - Bußgeld und Verzeichnisse

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights