Neue Verkehrszeichen Nr. 314, 357, 455 und 1020
20 September, 2013
Kennen Sie mittlerweile schon alle neuen Verkehrszeichen von Zeichen Nr. 314.1, 314.2, 357-50, 455.2 bis 1020-13? Die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist seit dem 01. April 2013 in Kraft getreten und damit wurde im Wesentlichen die
Rechtsunsicherheit durch die 46. Änderungsverordnung aus dem Jahre 2009 (Schilderwaldnovelle) beseitigt.
Hervorzuheben sind dabei vor allem Neuerungen zu den Verkehrszeichen. Aufgrund dieser Neuerungen überarbeitete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Verkehrszeichenkatalog, der für die Herstellung und einheitliche Gestaltung der Verkehrszeichen in Deutschland wichtig ist.
Von den Änderungen in der StVO sind die nachfolgend Verkehrszeichen betroffen.
Neu sind folgende Zeichen:
Zeichen Nr. 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Zeichen Nr. 314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Zeichen Nr. 357-50
für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse
Zeichen Nr. 455.2
Ende der Umleitung
Zeichen Nr. 1020-13
Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei
Abgeschafft wurden diese Verkehrszeichen. Diese dürfen künftig nicht mehr angeordnet werden. Für bereits angeordnete Zeichen gilt eine Frist bis zum 31. Oktober 2022:
Zeichen Nr. 150
beschrankter Bahnübergang
Zeichen Nr. 353
Einbahnstraße
(Zeichen 220 bleibt wie gehabt bestehen)
Zeichen Nr. 380
Richtgeschwindigkeit
Zeichen Nr. 381
Ende der Richtgeschwindigkeit
Zeichen Nr. 388
Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar
Ziel der Novelle ist es, die Anzahl der in der StVO dargestellten Verkehrszeichen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Dazu wurde die Darstellung in der StVO hinsichtlich der nachfolgend dargestellten Zeichen verschlankt, teilweise wurden Verschiebungen in den Verkehrszeichenkatalog vorgenommen. Für die praktische Anordnung ergeben sich hier jedoch keine wesentlichen Änderungen. Alle Zeichen können bei Bedarf weiterhin angeordnet werden.
Als Abbildungen entfallen in der StVO folgende Gefahrzeichen. Die Symbole dieser Zeichen stehen weiterhin gemäß § 39 Absatz 8 StVO zur Verfügung, so dass sie als Zeichen bei besonderen Gefahrenlagen weiterhin von den dafür zuständigen Länderbehörden angeordnet werden können.
Nicht mehr explizit in der StVO dargestellte, aber mögliche Zeichen:
ehemals Zeichen 113
Schnee- oder Eisglätte
ehemals Zeichen 115
Steinschlag
ehemals Zeichen 116
Splitt, Schotter
ehemals Zeichen 128
Bewegliche Brücke
ehemals Zeichen 129
Ufer
ehemals Zeichen 134
Fußgängerüberweg
Amphibienwanderung
(bislang nur als Zusatzzeichen)
ehemals Zeichen 144
Flugbetrieb
Unzureichendes Lichtraumprofil
(bislang nur als Zusatzzeichen)
Darüberhinaus können gemäß § 39 Absatz 8 folgende Gefahrzeichen angeordnet werden, die so in der StVO bislang "nur" als Sinnbild in § 39 Absatz 7 abgebildet waren.
Nicht explizit in der StVO dargestellte, aber mögliche Zeichen:
Reiter
(bislang lediglich als Sinnbild in §39)
ehemals Zeichen 140
Viehtrieb, Tiere - künftig: "Viehtrieb"
Weiterhin entfallen in der StVO die Abbildungen der folgenden Zeichen. Diese sind künftig nur noch im Verkehrszeichenkatalog abgebildet, können aber weiterhin von den zuständigen Länderbehörden angeordnet werden.
Nicht mehr explizit in der StVO, aber im Verkehrszeichenkatalog dargestellte Zeichen
ehemals Zeichen 316
Parken und Reisen
ehemals Zeichen 317
Wanderer Parkplatz
ehemals Zeichen 355
Fußgängerunter- oder -Überführung
ehemals Zeichen 359
Pannenhilfe
ehemals Zeichen 375
Autobahnhotel
ehemals Zeichen 376
Autobahngasthaus
ehemals Zeichen 377
Autobahnkiosk
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen www.bast.de
Hier finden die einzelnen Verkehrsschilder mit Abbildung und Erklärung:
Verkehrsschilder Übersicht
Hervorzuheben sind dabei vor allem Neuerungen zu den Verkehrszeichen. Aufgrund dieser Neuerungen überarbeitete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Verkehrszeichenkatalog, der für die Herstellung und einheitliche Gestaltung der Verkehrszeichen in Deutschland wichtig ist.
Von den Änderungen in der StVO sind die nachfolgend Verkehrszeichen betroffen.
Neu sind folgende Zeichen:
Zeichen Nr. 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Zeichen Nr. 314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Zeichen Nr. 357-50
für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse
Zeichen Nr. 455.2
Ende der Umleitung
Zeichen Nr. 1020-13
Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei
Abgeschafft wurden diese Verkehrszeichen. Diese dürfen künftig nicht mehr angeordnet werden. Für bereits angeordnete Zeichen gilt eine Frist bis zum 31. Oktober 2022:
Zeichen Nr. 150
beschrankter Bahnübergang
Zeichen Nr. 353
Einbahnstraße
(Zeichen 220 bleibt wie gehabt bestehen)
Zeichen Nr. 380
Richtgeschwindigkeit
Zeichen Nr. 381
Ende der Richtgeschwindigkeit
Zeichen Nr. 388
Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar
Ziel der Novelle ist es, die Anzahl der in der StVO dargestellten Verkehrszeichen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Dazu wurde die Darstellung in der StVO hinsichtlich der nachfolgend dargestellten Zeichen verschlankt, teilweise wurden Verschiebungen in den Verkehrszeichenkatalog vorgenommen. Für die praktische Anordnung ergeben sich hier jedoch keine wesentlichen Änderungen. Alle Zeichen können bei Bedarf weiterhin angeordnet werden.
Als Abbildungen entfallen in der StVO folgende Gefahrzeichen. Die Symbole dieser Zeichen stehen weiterhin gemäß § 39 Absatz 8 StVO zur Verfügung, so dass sie als Zeichen bei besonderen Gefahrenlagen weiterhin von den dafür zuständigen Länderbehörden angeordnet werden können.
Nicht mehr explizit in der StVO dargestellte, aber mögliche Zeichen:
ehemals Zeichen 113
Schnee- oder Eisglätte
ehemals Zeichen 115
Steinschlag
ehemals Zeichen 116
Splitt, Schotter
ehemals Zeichen 128
Bewegliche Brücke
ehemals Zeichen 129
Ufer
ehemals Zeichen 134
Fußgängerüberweg
Amphibienwanderung
(bislang nur als Zusatzzeichen)
ehemals Zeichen 144
Flugbetrieb
Unzureichendes Lichtraumprofil
(bislang nur als Zusatzzeichen)
Darüberhinaus können gemäß § 39 Absatz 8 folgende Gefahrzeichen angeordnet werden, die so in der StVO bislang "nur" als Sinnbild in § 39 Absatz 7 abgebildet waren.
Nicht explizit in der StVO dargestellte, aber mögliche Zeichen:
Reiter
(bislang lediglich als Sinnbild in §39)
ehemals Zeichen 140
Viehtrieb, Tiere - künftig: "Viehtrieb"
Weiterhin entfallen in der StVO die Abbildungen der folgenden Zeichen. Diese sind künftig nur noch im Verkehrszeichenkatalog abgebildet, können aber weiterhin von den zuständigen Länderbehörden angeordnet werden.
Nicht mehr explizit in der StVO, aber im Verkehrszeichenkatalog dargestellte Zeichen
ehemals Zeichen 316
Parken und Reisen
ehemals Zeichen 317
Wanderer Parkplatz
ehemals Zeichen 355
Fußgängerunter- oder -Überführung
ehemals Zeichen 359
Pannenhilfe
ehemals Zeichen 375
Autobahnhotel
ehemals Zeichen 376
Autobahngasthaus
ehemals Zeichen 377
Autobahnkiosk
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen www.bast.de
Hier finden die einzelnen Verkehrsschilder mit Abbildung und Erklärung:
Verkehrsschilder Übersicht
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