Kein Rotlichtverstoß bei Verkehrsabkürzungen?
17 September, 2013
Keinen Rotlichtverstoß begeht, wer eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten
Bereich (hier: ein Tankstellengelände) umfährt. Das Rotlicht verbietet nämlich nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und über eine reguläre Zufahrt einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren. Auch wenn dieser Verkehrsraum noch durch die Anlage geschützt ist, liegt kein Rotlichtverstoß vor, weil das Rotlicht nur für den Verkehrsteilnehmer gilt, der es, in seiner Fahrtrichtung gesehen, vor sich hat. jlp
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 1 RBs 98/13
Mehr zum Thema Rotlichtverstoß finden Sie hier:
Rote Ampel überfahren
Bußgeldbescheid Einspruch
Bußgeldkatalog - Bußgeld und Punkte
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 1 RBs 98/13
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