Geschwindigkeitsmessanlagen: Schilder warnen vor Radarkontrolle
03 September, 2013
Künftig weisen Schilder mit der Aufschrift Radarkontrolle auf alle fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen in
Hessen hin. Das besagt eine Anordnung des dortigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, wonach bis zum 31. August stationäre Messanlagen gekennzeichnet sein müssen.
Davon verspricht sich der hessische Landesverkehrsminister Florian Rentsch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen, da die Schilder für eine rechtzeitig gedrosselte Geschwindigkeit sorgen.
Der Minister hat in einer Anordnung verfügt, dass die Schilder innerhalb geschlossener Ortschaften 50 Meter, außerhalb 100 Meter und an Autobahnen 200 Meter vor der Mess-Stelle stehen sollen. Mobile Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle werden weiterhin nicht gekennzeichnet. mid/map
Davon verspricht sich der hessische Landesverkehrsminister Florian Rentsch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen, da die Schilder für eine rechtzeitig gedrosselte Geschwindigkeit sorgen.
Der Minister hat in einer Anordnung verfügt, dass die Schilder innerhalb geschlossener Ortschaften 50 Meter, außerhalb 100 Meter und an Autobahnen 200 Meter vor der Mess-Stelle stehen sollen. Mobile Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle werden weiterhin nicht gekennzeichnet. mid/map
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