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Regelfahrverbot - Geschwindigkeitsüberschreitung bei Probefahrt

19 August, 2013

Wann gilt das Regelfahrverbot? Macht ein ertappter Geschwindigkeitssünder geltend, auf Grund einer Probefahrt

mit einem ihm unbekannten und ungewohnten Fahrzeug eine innerörtliche Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit übersehen zu haben, scheidet eine Ausnahme von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot auf Grund besonderer Tatumstände, insbesondere die Anerkennung eines privilegierenden so genannten Augenblicksversagens, regelmäßig aus. jlp


Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 944/12

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