Alkoholverbot - Promillegrenze für Fahranfänger
10 August, 2013
Aktuelles Gerichtsurteil zum Alkoholverstoß und zur Promillegrenze. Für Fahranfänger besteht innerhalb der
gesetzlichen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Alkoholverbot, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird.
Ein Verstoß gegen dieses angeordnete Alkoholverbot liegt regelmäßig bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor. jlp
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 1 Ss 661/12
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Ein Verstoß gegen dieses angeordnete Alkoholverbot liegt regelmäßig bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor. jlp
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 1 Ss 661/12
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