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Alkoholverbot - Promillegrenze für Fahranfänger

10 August, 2013

Aktuelles Gerichtsurteil zum Alkoholverstoß und zur Promillegrenze. Für Fahranfänger besteht innerhalb der

gesetzlichen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Alkoholverbot, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird.

Ein Verstoß gegen dieses angeordnete Alkoholverbot liegt regelmäßig bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor. jlp

Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 1 Ss 661/12

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