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Verkehrsregeln Frankreich - Keine Strafe bei fehlendem Alkoholtester

06 August, 2013

Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, einen Alkoholtester in Frankreich mitzuführen, wird nicht geahndet. Jedoch formal?

Formal trat die Vorschrift zwar am 01. März 2012 in Kraft und wer sie nicht befolgt, sollte ursprünglich von Juli 2012 an eine Strafe in Höhe von 11 Euro zahlen.

Auch Urlauber müssen in Frankreich ein Alkoholtestgerät mit sich führen, wenn sie dort mit einem Auto oder Motorrad unterwegs sind. Die Vorschrift gilt aber nur pro forma, stellte jetzt der ACE Auto Club Europa in Stuttgart klar.

Denn wer die Verkehrsregel missachtet – gleichgültig ob Einheimischer oder Gast – muss nicht fürchten, deswegen bestraft zu werden. Es gilt das libertäre Laisser-faire-Prinzip. Demnach bevorzugen Franzosen repressionsfreie Lässigkeit, statt nach jedem Verstoß gegen das Reglement (Code de la route) eine Sanktion folgen zu lassen.

Der frühere französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hatte im Kampf gegen Alkohol am Steuer verfügt, dass Kraftfahrer verpflichtet sind, immer ein Alkoholmessgerät (Alkoholtester) mit sich zu führen, das den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt misst. Auf diese Weise sollen sich Fahrer im Zweifel selbst Gewissheit über ihre Fahrtauglichkeit verschaffen. An diese ungewöhnliche und umstrittene Maßnahme knüpft sich die Hoffnung, die in Frankreich noch weit verbreiteten Alkoholfahrten unterbinden zu können. Dort gehen mehr als 30 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesfolge auf Alkoholmissbrauch zurück.

Die Vorschrift trat formal zwar am 01.03.2012 in Kraft. Das Verordnungswerk wurde jedoch kurz darauf wieder gestoppt, weil der Einzelhandel die Nachfrage nach Testampullen angeblich nicht decken konnte. Außerdem wurde die Genauigkeit der Promille-Angaben in den Pusteröhrchen angezweifelt und deren kurze Verfallsfrist kritisiert.

Seit März 2013 aber müssen nach einem weiteren neuen Regierungsdekret alle privaten Kraftfahrer in Frankreich die Pusteröhrchen – sogenannte Éthylotests gemäß der französischen Norm NF X20-70 – ohne Wenn und Aber wieder mit sich führen. Gleichwohl bleibt die letzte Konsequenz außer Vollzug. Ein Verstoß gegen diese Verkehrsregel wird nicht geahndet.

In Frankreich gilt ebenso wie in Deutschland die 0,5-Promille-Regel, was einem Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l entspricht. ace-online.de

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