Oldtimerversicherung - Kasko nach Marktwertgutachten
19 Juli, 2013
Wer nicht unterversichert bleiben will, muss eine Oldtimerversicherung abschließen. Der Marktwert eines Oldtimers liegt oft höher als der Restwert nach Schwacke-Liste. Normalerweise ist der Restwert für die Versicherungen die
Basis für die Höhe der Beiträge zu einer Kasko-Police. Wer nicht unterversichert bleiben will, muss daher eine Oldtimerversicherung abschließen. Die Versicherer verlangen dafür ein Marktwertgutachten und das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Die Zulassungsstelle vergibt für diese Oldtimer ein H-Kennzeichen, was Steuern spart. Pro Jahr zahlen Halter historischer Fahrzeuge dann 191,73 Euro Steuern.
Neben dem Alter und dem Marktwertgutachen müssen Oldtimer weitere Bedingungen erfüllen, damit sie eine Oldtimerversicherung bekommen. Darauf verweist der Bund der Versicherten (BdV). Die Versicherungsgesellschaften verlangen oft, dass die Fahrer der alten Fahrzeuge nicht jünger als 23 Jahre sein dürfen und die Fahrzeuge zur alltäglichen Nutzung bereit stehen müssen. Das Unterbringen nachts in einer abgeschlossenen Garage und ein Limit für die jährliche Fahrleistung sind weitere Voraussetzungen. Einen weitgehenden Originalszustand verlangen die Versicherer ebenso wie die Behörden für die Erteilung des H-Kennzeichens.
Die Motorleistung oder das Alter bestimmen die Höhe zur Kfz-Versicherung. Eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen entfällt. Ein Schaden führt deshalb auch zu keiner Rückstufung und höheren Beiträgen.
Youngtimer, Autoklassiker mit einem Alter zwischen 20 Jahren und 29 Jahren, sind zwar nicht reif für das H-Kennzeichen, erhalten aber von einigen Versicherern auch spezielle Kasko-Versicherungen, die dem Unterschied zwischen Rest- und Marktwert gerecht werden. mid/zwi
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