Kontrollen in Pkw-Waschstraßen
18 Juli, 2013
Der Betreiber einer so genannten Portalwaschanlage ist in Erfüllung der gebotenen Verkehrssicherung nicht gehalten,
den Waschbetrieb durch Bereitstellung von Personal oder die Einrichtung einer Videoüberwachung lückenlos zu überwachen. Vielmehr kann es im Einzelfall genügen, die Bürsten zu Beginn des Waschbetriebs sorgfältig nach Fremdkörpern abzusuchen. jlp
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 26/12-8
Weitere Gerichtsurteile rund ums Fahrzeug finden Sie hier:
Gerichtsurteile Verkehrsrecht
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht
Autorecht 2013
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 26/12-8
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