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Neue Verkehrsregeln - Warnwestenpflicht

06 Juli, 2013

Deutschland zieht nach: Ab 01.07.2014 tritt die Warnwestenpflicht in Kraft. Wer bislang noch keine Warnweste im Fahrzeug hat, sollte sich laut ADAC zügig eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen und ebenso wie das

Warndreieck stets mitführen.
Der Bundesrat hat jetzt eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen und folgt damit dem Vorbild seiner Nachbarstaaten.

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen beziehungsweise die Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro. mid/tl

Weitere Berichte rund um das Thema Verkehrsregeln:
Bußgeldkatalog - Bußgeld und Punkte
Bußgeldbescheid Einspruch
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