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Rückrufaktionen: Was muss und was kann?

27 Juni, 2013

Rückrufaktionen sind ärgerlich, aber meist kostenlos. Doch was muss der Autobesitzer bei einem Rückruf tun? Auf jeden Fall Folge leisten. Wird dem Aufruf nicht gefolgt, kann der PKW stillgelegt werden.

Immer wieder geschieht es, dass ein Autohersteller eine Rückrufaktion startet. Meistens sind es Probleme und Mängel, die schnell behoben werden können. Auf jeden Fall Folge leisten. Macht er dies nicht, kann es geschehen, dass sein Auto stillgelegt wird.
Allerdings können bis dahin mehrere Monate oder sogar Jahre vergehen, teilt der TÜV Süd mit. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, wird nach einem gewissen Zeitraum erneut angeschrieben. Je nachdem, wie viele Fahrzeuge von der Rückrufaktion betroffen sind, kann auch dies dauern. Erst in letzter Instanz meldet der Hersteller den Halter beim KBA, dieser kann das Fahrzeug dann stilllegen lassen.
Auch Unfälle mit betroffenen Fahrzeugen können zu einem Problem werden: Hier ist es schwierig nachzuweisen, dass der Unfall wegen des nicht behobenen Mangels passiert ist.
Rückrufe sind für die Fahrzeughalter ärgerlich und umständlich, jedoch fast immer kostenlos. Die Hersteller sind gesetzlich allerdings nur bei bis zu zwei Jahre alten Neuwagen verpflichtet, die Reparaturkosten zu zahlen. Meist übernehmen sie die Rechnung älterer Fahrzeuge jedoch aus Kulanz, um ihrem Image nicht weiter zu schaden. djd/dmd

Hier finden Sie die aktuelle Rückrufe rund ums Auto und Motorrad

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