Verschmutze Fahrbahn: Mein Fahrzeug hat Dieselkraftstoff verloren
23 Juni, 2013
Dieselkraftstoff, den ein Fahrzeug verloren hat, ist vom Verursacher unverzüglich von der Straßenfläche zu beseitigen. Wird diese Fahrbahn-Verschmutzung vom Straßeneigentümer beseitigt, dann kann gegen den Verursacher eine
Kostenpflicht bestehen. Eine solche Erstattungspflicht setzt voraus, dass der Verursacher seiner Reinigungsverpflichtung nicht unverzüglich nachgekommen ist.
Wer diese Pflicht nicht verletzt hat, ist auch nicht zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
Dabei ist nicht stets eine sofortige Reinigung erforderlich, sondern ein nach den jeweiligen Umständen des Falls zu bemessendes beschleunigtes Handeln. jlp
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Az.: 2 A 556/11
Wer diese Pflicht nicht verletzt hat, ist auch nicht zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
Dabei ist nicht stets eine sofortige Reinigung erforderlich, sondern ein nach den jeweiligen Umständen des Falls zu bemessendes beschleunigtes Handeln. jlp
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Az.: 2 A 556/11
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