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Verschmutze Fahrbahn: Mein Fahrzeug hat Dieselkraftstoff verloren

23 Juni, 2013

Dieselkraftstoff, den ein Fahrzeug verloren hat, ist vom Verursacher unverzüglich von der Straßenfläche zu beseitigen. Wird diese Fahrbahn-Verschmutzung vom Straßeneigentümer beseitigt, dann kann gegen den Verursacher eine

Kostenpflicht bestehen. Eine solche Erstattungspflicht setzt voraus, dass der Verursacher seiner Reinigungsverpflichtung nicht unverzüglich nachgekommen ist.

Wer diese Pflicht nicht verletzt hat, ist auch nicht zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
Dabei ist nicht stets eine sofortige Reinigung erforderlich, sondern ein nach den jeweiligen Umständen des Falls zu bemessendes beschleunigtes Handeln. jlp

Verwaltungsgerichtshof Kassel, Az.: 2 A 556/11

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