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Neuwagenkauf Recht

18 Juni, 2013

Kennen Sie Ihr Recht beim Neuwagenkauf? Klackgeräusche beim Neuwagen: Der Fahrzeugkäufer hat kein

Rücktrittsrecht wegen eines unerheblichen, nicht behebbaren Mangels eines Neufahrzeugs, der die Gebrauchstauglichkeit und den Komfort nur unwesentlich beeinträchtigt und dessen Auftreten von der Fahrweise des jeweiligen Fahrers abhängig ist.
Damit wurde die Klage eines Neuwagenkäufers abgewiesen, der ein undefinierbares "Klackgeräusch" an seinem Fahrzeug monierte, dessen Herkunft aber nicht festgestellt werden konnte. jlp
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 U 38/12-11

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