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Promillegrenze Fahrrad - Senkung des Grenzwertes auf 1,1 Promille

27 Mai, 2013

Was viele nicht wissen: Auch für das Fahrrad gilt eine Promillegrenze. Ist der Grenzwertes von 1,6 Promille zu hoch? Die Innenministerkonferenz empfiehlt den Ländern, den Grenzwert, ab dem das Radfahren unter Alkoholeinfluss strafbar

wird, zu senken.
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1,6 Promille seien zu hoch. Die Minister begründen ihre Initiative mit "besorgniserregenden Zahlen über Unfälle mit Fahrradfahrern". Diese Behauptung ist offensichtlich falsch. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hat die Zahlen des Statistischen Bundesamtes ausgewertet und festgestellt, dass die Zahl der Radfahrer, die wegen Fahrens unter Alkohol oder Drogen verurteilt wurden, zwischen 2009 und 2011 um rund 20 Prozent gesunken ist. Außerdem sind die Alleinunfälle von alkoholisierten Radfahrern, also Unfälle ohne Fremdbeteilungen, leicht rückläufig, und das bei einer jährlich steigenden Zahl von Radfahrern.
Natürlich kommt hier sofort das Totschlag-Argument ins Spiel "Jeder Unfall ist einer zu viel". Trotzdem sollten alle, die jetzt über neue Grenzwerte nachdenken und dann entscheiden, auch im übertragenen Sinne nüchtern bleiben und sich nicht von der Regelwut besoffen machen zu lassen. Das Fahrrad ist heute hauptsächlich ein Freizeitgerät und nur für wenige noch das Fahrzeug, mit dem sie zur Arbeit fahren. Und für manche ist es reines Sportgerät.
Gerade der Freizeitbereich muss nicht alkoholfrei bleiben. Zum Essen im Biergarten gehört für viele ein Bier. Es dürfen auch zwei sein. Nicht selten sind Freizeitradler anzutreffen, die sich einen Schoppen Wein gönnen. Und wenn es dann so richtig lustig wird oder werden soll - sind es auch mal zwei. Das alles muss weiterhin möglich bleiben, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Alles andere wäre ein Schlag gegen die in unserer Gesellschaft ohnehin nicht überbordende öffentliche Geselligkeit. Es hocken eh schon zu viele allein zu Hause, am Fernseher oder am PC-Bildschirm.
Bereits vor der Empfehlung der Innenminister hatte eine breite Diskussion zu dem Thema in den Medien eingesetzt. Tenor war, dass eine Senkung des Grenzwertes auf 1,1 Promille sinnvoll ist. Unklar blieb, warum die 1,6 Promille-Grenze bisher richtig war und es nun nicht mehr sein soll. Die Empfindlichkeit der Menschen für Alkohol hat sich nicht geändert und die Gefahr, die von Radfahrern ausgeht, wenn sie Alkohol getrunken haben, auch nicht. Es ist zudem Unsinn, Radfahrer und Autofahrer auf eine Stufe zu stellen, wie es hier und da geschieht. Von einem Radfahrer gehen, gleich in welchem Zustand er unterwegs ist, prinzipiell geringere Gefahren aus als von einem Autofahrer. Deshalb müssen für Radler auch nicht die gleichen Beschränkungen gelten wie für Autofahrer. Der Radfahrer schädigt durch sein Fehlverhalten vor allem sich selbst. Natürlich könnte er auch davor geschützt werden, muss er aber nicht. Ein Rest Eigenverantwortung tut uns gut. Klaus Zwingenberger/mid zwi/mid

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