Sonntagsfahrverbot Ausnahmen - Periode der Ausnahmegenehmigung
24 Mai, 2013
Hier finden Sie die Ausnahmen des Sonntagsfahrverbots: Das rheinland-pfälzische Innenministerium weist angesichts
der beginnenden Erntezeiten in der Landwirtschaft auf die für landwirtschaftliche Transporte gültigen Ausnahmeregelungen vom
Sonntagsfahrverbot hin. Die Periode der Ausnahmegenehmigungen beginnt bereits am 16. Juni mit der Getreide- und Rapsernte. Sie setzt sich mit entsprechenden Regelungen für andere landwirtschaftliche Produkte, darunter Sonnenblumen und Weintrauben, bis zum 10. November lückenlos fort und gilt mehr oder weniger für alle Bundesländer.
Das allgemeine Lkw-Ferienfahrverbot für schwere Lkw vom 1. Juli bis 31. August bleibt davon unberührt.
Gleichzeitig erinnert das Ministerium daran, dass Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenerntemaschinen nicht nur mit ungewohnten Abmessungen abwarten, sondern auch aus Autofahrersicht besonders langsam unterwegs sind und daher entsprechende Geschwindigkeitsunterschiede einkalkuliert werden müssen. friwe/mid
Sonntagsfahrverbot hin. Die Periode der Ausnahmegenehmigungen beginnt bereits am 16. Juni mit der Getreide- und Rapsernte. Sie setzt sich mit entsprechenden Regelungen für andere landwirtschaftliche Produkte, darunter Sonnenblumen und Weintrauben, bis zum 10. November lückenlos fort und gilt mehr oder weniger für alle Bundesländer.
Das allgemeine Lkw-Ferienfahrverbot für schwere Lkw vom 1. Juli bis 31. August bleibt davon unberührt.
Gleichzeitig erinnert das Ministerium daran, dass Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenerntemaschinen nicht nur mit ungewohnten Abmessungen abwarten, sondern auch aus Autofahrersicht besonders langsam unterwegs sind und daher entsprechende Geschwindigkeitsunterschiede einkalkuliert werden müssen. friwe/mid
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