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Kfz Steuer-Minderung und LKW-Maut Erh?hung

10 Juni, 2007

Bundesrat beschlie?t Kfz Steuer-Minderung. Der Bundesrat hat am 08. Juni 2007 das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Gesetz zur "?nderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften" beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die Kraftfahrzeugsteuer f?r in Deutschland zugelassene Lkw auf das EG-rechtlich zul?ssige Mindestniveau gesenkt. Au?erdem unterst?tzt der Bund die Spediteure mit einem Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge. Es hat ein Volumen von 100 Millionen Euro. Dabei k?nnen Unternehmen zwischen einem zinsg?nstigen Kredit oder einem einmaligen Direktzuschuss w?hlen.

Die mit der Kfz Steuer-Reduzierung verbundenen Einnahmeausf?lle werden durch eine moderate Erh?hung der Lkw-Maut ausgeglichen. Das Autobahnmautgesetz f?r schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist dazu entsprechend angepasst worden. Der durchschnittliche Mautsatz wird um 1,1 Cent/km auf 13,5 Cent/km pro gefahrenen Kilometer erh?ht. Die Erh?hung erfolgt nach entsprechender technischer Anpassung im Mautsystem voraussichtlich zum 1. September 2007.

Ab dem 1. Oktober 2008 bel?uft sich die Anhebung des durchschnittlichen Mautsatzes auf nur 0,65 Cent/km, da die F?rderung von EURO V -Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt ausl?uft und somit insoweit eine Gegenfinanzierung nicht mehr erforderlich ist.

Die Bundesregierung beabsichtigt aber, die F?rderung von Euro VI -Fahrzeugen mit entsprechender Anhebung der Mauts?tze zur Gegenfinanzierung wieder in das F?rderprogramm aufzunehmen, sobald diese Schadstoffklasse definiert ist.

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