StVO 2013 - Inlineskaten im Straßenverkehr
22 Mai, 2013
Die Änderung der StVO zum 01. April 2013 regelt das Verhalten von Inlineskatern im Straßenverkehr neu. Was ist zu beachten? Auch Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Frühling, genau die richtige Jahreszeit, um die Inlineskates herauszuholen und die Frühjahrssonne zu genießen. Wer die Füße schnell genug bewegt, erreicht auf seinen acht Rollen leicht Geschwindigkeiten von 15 Kilometern pro Stunde. Genau hier liegt das Problem. Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater zu den Fußgängern. Sie dürfen ausschließlich auf Gehwegen fahren. Eine Ausnahme erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1. April, wenn ein Zusatzzeichen ausdrücklich die Benutzung von Radwegen, Seitenstreifen oder Fahrbahnen gestattet. Doch auch hier ist der Skater zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Er muss sich am rechten Fahrbahnrand bewegen, damit schnellere Fahrzeuge jederzeit überholen können.
Auch wie sich Skater auf dem Bürgersteig zu verhalten haben, hat der Gesetzgeber, so die HUK-COBURG in der StVO genau geregelt: Speed weg, Rücksicht auf Fußgänger nehmen und nötigenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen. Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer auch eine lebenslange Rente zahlen.
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Bewegen sich die Kinder im Straßenverkehr, verschiebt sich die Altersgrenze allerdings um drei Jahre nach hinten. Straßenverkehr bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Unfall mit einem Kfz handelt. Ob Kinder tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht allein vom Alter, sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Ausschlaggebend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie erwachsen sind und eigenes Geld verdienen, müssen sie für Renten oder Entschädigungen zahlen.
Doch auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. – Fazit: Ohne private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.
Auch an die eigene Sicherheit denken
Wer Inliner anzieht, sollte nicht allein an die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken, sondern auch an die eigene. Viele Verletzungen lassen sich mit richtiger Schutzausrüstung ganz vermeiden oder die Unfallfolgen deutlich abmildern. Darum sollten Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner eine Selbstverständlichkeit sein. www.huk.de
Auch wie sich Skater auf dem Bürgersteig zu verhalten haben, hat der Gesetzgeber, so die HUK-COBURG in der StVO genau geregelt: Speed weg, Rücksicht auf Fußgänger nehmen und nötigenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen. Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer auch eine lebenslange Rente zahlen.
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Bewegen sich die Kinder im Straßenverkehr, verschiebt sich die Altersgrenze allerdings um drei Jahre nach hinten. Straßenverkehr bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Unfall mit einem Kfz handelt. Ob Kinder tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht allein vom Alter, sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Ausschlaggebend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie erwachsen sind und eigenes Geld verdienen, müssen sie für Renten oder Entschädigungen zahlen.
Doch auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. – Fazit: Ohne private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.
Auch an die eigene Sicherheit denken
Wer Inliner anzieht, sollte nicht allein an die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken, sondern auch an die eigene. Viele Verletzungen lassen sich mit richtiger Schutzausrüstung ganz vermeiden oder die Unfallfolgen deutlich abmildern. Darum sollten Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner eine Selbstverständlichkeit sein. www.huk.de
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